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Unterstützung bei der Erlangung eines Aufenthaltstitels

Die Hilfe im Empfang die Aufenthaltserlaubnis

 

Unsere Gesellschaft “Croatia4you.co” begleitet die Kunden vom Moment des Kaufes Immobilien bis zu ihrer Verpachtung, trägt zur komfortablen Erholung und dem Zeitvertreib der Kunden bei. Im Falle, wenn unser Kunde entscheidet, zu Kroatien umzieht, wir organisieren ganzen Prozess des Erhaltes die Aufenthaltserlaubnis für die Bürger, die nicht die Residenten der EU sind.

 

Der Ausländer in der Republik Kroatiens kann sich befinden:

-          Die kurzfristige Erholung (90 Tage)

-          Der zeitliche Aufenthalt (bis zu einem Jahr)

-          Die Ansässigkeit (fristlos)

 

Die kurzfristige Erholung der Aufenthalt des Ausländers befristet bis zu 90 Tagen aufgrund des Visums oder ohne Visum.

Der Ausländer, dem für die Einfahrt zu Republik Kroatien das Visum nicht nötig ist, kann in Kroatien bis zu 90 Tagen im Laufe von der Periode in 180 Tage ab der ersten Einfahrt bleiben.

Der Ausländer, dem für die Einfahrt zu Republik Kroatien das Visum nicht nötig ist, kann für die vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung in die Polizeibehörde oder die Abteilung der Polizei aufgrund des vermuteten Wohnsitzes des Ausländers einreichen.

 

Dem Ausländer wird dem Aufenthaltserlaubnis zustimmen, wenn: das Ziel des vorübergehenden Aufenthaltes beweist, der Fahrausweis gültig ist, es die Existenzmittel gibt, die medizinische Versicherung und es kein Verbot von der Einfahrt und dem Aufenthalt in der Republik Kroatien gibt und die Ausländer stellen die Gefahren für die öffentliche Ordnung, die Staatssicherheit oder die öffentliche Gesundheit nicht vor.

 

Der Ausländer soll im lokalen Departement der Polizei nach dem Wohnort im Laufe von drei Tagen ab Datum der Einfahrt zu Republik Kroatien registrieren.